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Mehrwertsteueranpassungen durch Konjunkturpaket

Mehrwertsteueranpassungen durch Konjunkturpaket

Die GroKo beschließt ein 130 Milliarden Euro Corona-Konjunkturpaket. Bestandteil des Paketes ist auch eine Mehrwertsteueranpassung. Ab dem 01. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies geht aus einem Beschlusspapier der Bundesregierung hervor. Eine Steuererleichterung auch für die Gastronomie: So wird ab dem 1. Juli 2020 für Speisen in Restaurants und Gaststätten der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 5 Prozent bis zum 31.12.20 und dann auf 7 Prozent bis zum 30. Juni 2021 abgesenkt. Das soll der Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung helfen! – Alles gut gemeint, aber wird es die Gastronomie retten? Wir vom Gastro e.V. denken für alle unsere Kollegen und sagen, dass die Mehrwertsteueranpassung auch auf die Getränke-Umsätze gelten muss! Wie ist eure Meinung? Geht auf einen Drink vor die Tür und diskutiert mit uns!

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