Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten. Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.
INHALTE DER BRANDSCHUTZHELFER-AUSBILDUNG:
Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Um den Brandschutzhelfer-Aufgaben gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung. Brandschutzhelfer-Weiterbildungen vermitteln nämlich neben theoretischen Kenntnissen auch praktisches Know-How
17. Oktober 9 Uhr in der Tanzschule Stadtmüller & Tegtmeyer. Kosten 70.- Euro pro Teilnehmer 50.- Euro für Mitglieder und deren Mitarbeiter.
Zur Anmeldung geht´s hier!